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Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts

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 Einleitende Bestimmung
  § 1 Sachlicher Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Erster Teil
 Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer
  § 1a Grundsatz
  § 1b Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
  § 2 Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis
  § 3 Benutzungen
  § 4 Benutzungsbedingungen und Auflagen
  § 5 Vorbehalt
  § 6 Versagung
  § 6a Supra- und internationale Anforderungen
  § 7 Erlaubnis
  § 7a Anforderungen an das Einleiten von Abwasser
  § 8 Bewilligung
  § 9 Bewilligungsverfahren
  § 9a Zulassung vorzeitigen Beginns
  § 10 Nachträgliche Entscheidungen
  § 11 Ausschluss von Ansprüchen
  § 12 Widerruf der Bewilligung
  § 13 Benutzung durch Verbände
  § 14 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
  § 15 Alte Rechte und alte Befugnisse
  § 16 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
  § 17 Andere alte Benutzungen
  § 17a Erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen
  § 18 Ausgleich von Rechten und Befugnissen
  § 18a Abwasserbeseitigung
  § 18b Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
  § 18c Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen
  § 19 Wasserschutzgebiete
  § 19a Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
  § 19b Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung
  § 19c Widerruf der Genehmigung
  § 19d Rechtsverordnungen
  § 19e Bestehende Anlagen
  § 19f Zusammentreffen der Genehmigung mit arbeitsschutz- und bergrechtlichen Entscheidungen
  § 19g Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
  § 19h Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
  § 19i Pflichten des Betreibers
  § 19k Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren
  § 19l Fachbetriebe
  § 20 Entschädigung
  § 21 Überwachung
  § 21a Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
  § 21b Aufgaben
  § 21c Pflichten des Benutzers
  § 21d Stellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers
  § 21e Vortragsrecht
  § 21f Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
  § 21g Sonderregelung
  § 21h Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte
  § 22 Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers
  § 22a Schäden an Gewässern
Zweiter Teil
 Bestimmungen für oberirdische Gewässer
Erster Abschnitt
 Erlaubnisfreie Benutzungen
  § 23 Gemeingebrauch
  § 24 Eigentümer- und Anliegergebrauch
  § 25 Benutzung zu Zwecken der Fischerei
Zweiter Abschnitt
 Bewirtschaftungsziele und -anforderungen
  § 25a Bewirtschaftungsziele
  § 25b Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer
  § 25c Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
  § 25d Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
  § 26 Einbringen, Lagern und Befördern von Stoffen
  § 27
Dritter Abschnitt
 Unterhaltung und Ausbau
  § 28 Umfang der Unterhaltung
  § 29 Unterhaltungslast
  § 30 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
  § 31 Ausbau
Vierter Abschnitt
 Hochwasserschutz
  § 31a Grundsätze des Hochwasserschutzes
  § 31b Überschwemmungsgebiete
  § 31c Überschwemmungsgefährdete Gebiete
  § 31d Hochwasserschutzpläne
  § 32 Kooperation in den Flussgebietseinheiten
Dritter Teil
 Bestimmungen für die Küstengewässer
  § 32a Erlaubnisfreie Benutzungen
  § 32b Reinhaltung
  § 32c Bewirtschaftungsziele
Vierter Teil
 Bestimmungen für das Grundwasser
  § 33 Erlaubnisfreie Benutzungen
  § 33a Bewirtschaftungsziele
  § 34 Reinhaltung
  § 35 Erdaufschlüsse
Fünfter Teil
 Wasserwirtschaftliche Planung; Wasserbuch; Informationsbeschaffung und -übermittlung
  § 36 Maßnahmenprogramm
  § 36a Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
  § 36b Bewirtschaftungsplan
  § 37 Wasserbuch
  § 37a Informationsbeschaffung und -übermittlung
Sechster Teil
 Bußgeld- und Schlussbestimmungen
    §§ 38 bis 40
  § 41 Ordnungswidrigkeiten
  § 42 Anpassung des Landesrechts
    §§ 43 und 44
  § 45
  Anhang 1 (zu § 1b Abs. 1 Satz 3)
  Anhang 2 (zu § 7a Abs. 5)
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik