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Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
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Einleitende Bestimmung
§ 1 Sachlicher Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
Erster Teil
Gemeinsame Bestimmungen für die Gewässer
§ 1a Grundsatz
§ 1b Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten
§ 2 Erlaubnis- und Bewilligungserfordernis
§ 3 Benutzungen
§ 4 Benutzungsbedingungen und Auflagen
§ 5 Vorbehalt
§ 6 Versagung
§ 6a Supra- und internationale Anforderungen
§ 7 Erlaubnis
§ 7a Anforderungen an das Einleiten von Abwasser
§ 8 Bewilligung
§ 9 Bewilligungsverfahren
§ 9a Zulassung vorzeitigen Beginns
§ 10 Nachträgliche Entscheidungen
§ 11 Ausschluss von Ansprüchen
§ 12 Widerruf der Bewilligung
§ 13 Benutzung durch Verbände
§ 14 Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne
§ 15 Alte Rechte und alte Befugnisse
§ 16 Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse
§ 17 Andere alte Benutzungen
§ 17a Erlaubnisfreie Benutzungen bei Übungen und Erprobungen
§ 18 Ausgleich von Rechten und Befugnissen
§ 18a Abwasserbeseitigung
§ 18b Bau und Betrieb von Abwasseranlagen
§ 18c Zulassung von Abwasserbehandlungsanlagen
§ 19 Wasserschutzgebiete
§ 19a Genehmigung von Rohrleitungsanlagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe
§ 19b Auflagen und Bedingungen, Versagung der Genehmigung
§ 19c Widerruf der Genehmigung
§ 19d Rechtsverordnungen
§ 19e Bestehende Anlagen
§ 19f Zusammentreffen der Genehmigung mit arbeitsschutz- und bergrechtlichen Entscheidungen
§ 19g Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 19h Eignungsfeststellung und Bauartzulassung
§ 19i Pflichten des Betreibers
§ 19k Besondere Pflichten beim Befüllen und Entleeren
§ 19l Fachbetriebe
§ 20 Entschädigung
§ 21 Überwachung
§ 21a Bestellung von Betriebsbeauftragten für Gewässerschutz
§ 21b Aufgaben
§ 21c Pflichten des Benutzers
§ 21d Stellungnahme zu Entscheidungen des Benutzers
§ 21e Vortragsrecht
§ 21f Benachteiligungsverbot, Kündigungsschutz
§ 21g Sonderregelung
§ 21h Erleichterungen für auditierte Betriebsstandorte
§ 22 Haftung für Änderung der Beschaffenheit des Wassers
§ 22a Schäden an Gewässern
Zweiter Teil
Bestimmungen für oberirdische Gewässer
Erster Abschnitt
Erlaubnisfreie Benutzungen
§ 23 Gemeingebrauch
§ 24 Eigentümer- und Anliegergebrauch
§ 25 Benutzung zu Zwecken der Fischerei
Zweiter Abschnitt
Bewirtschaftungsziele und -anforderungen
§ 25a Bewirtschaftungsziele
§ 25b Künstliche und erheblich veränderte oberirdische Gewässer
§ 25c Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele
§ 25d Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen
§ 26 Einbringen, Lagern und Befördern von Stoffen
§ 27
Dritter Abschnitt
Unterhaltung und Ausbau
§ 28 Umfang der Unterhaltung
§ 29 Unterhaltungslast
§ 30 Besondere Pflichten im Interesse der Unterhaltung
§ 31 Ausbau
Vierter Abschnitt
Hochwasserschutz
§ 31a Grundsätze des Hochwasserschutzes
§ 31b Überschwemmungsgebiete
§ 31c Überschwemmungsgefährdete Gebiete
§ 31d Hochwasserschutzpläne
§ 32 Kooperation in den Flussgebietseinheiten
Dritter Teil
Bestimmungen für die Küstengewässer
§ 32a Erlaubnisfreie Benutzungen
§ 32b Reinhaltung
§ 32c Bewirtschaftungsziele
Vierter Teil
Bestimmungen für das Grundwasser
§ 33 Erlaubnisfreie Benutzungen
§ 33a Bewirtschaftungsziele
§ 34 Reinhaltung
§ 35 Erdaufschlüsse
Fünfter Teil
Wasserwirtschaftliche Planung; Wasserbuch; Informationsbeschaffung und -übermittlung
§ 36 Maßnahmenprogramm
§ 36a Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen
§ 36b Bewirtschaftungsplan
§ 37 Wasserbuch
§ 37a Informationsbeschaffung und -übermittlung
Sechster Teil
Bußgeld- und Schlussbestimmungen
§§ 38 bis 40
§ 41 Ordnungswidrigkeiten
§ 42 Anpassung des Landesrechts
§§ 43 und 44
§ 45
Anhang 1 (zu § 1b Abs. 1 Satz 3)
Anhang 2 (zu § 7a Abs. 5)
Kriterien zur Bestimmung des Standes der Technik
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