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Bürgermeister Weis hat im Gemeindeblatt vom 23. März 2007 angeboten, dass Jedermann Einblick in seine Unterlagen zur Müllverbrennungsanlage nehmen kann. Ich war über diese Einladung sehr erfreut und bin ihr am 26. März nachgekommen.
Hier möchte ich kurz die Aspekte aufführen, die mir besonders wichtig waren. Ich kann auch jedem anderen Interessierten nur raten, selbst Einsicht zu nehmen. Dazu ist Herr Bürgermeister Weis unter 09349/9201-14 zwecks Termin anzusprechen. Er hat zugesagt, dass das kurzfristig und unbürokratisch möglich sein soll.
Umfang der Unterlagen
Die folgenden Dinge können eingesehen werden:
- Schreiben des Bürgermeisters an den Zweckverband vom 9. Oktober 2006
- Einladung an die Gemeinderäte Zu TOP 4 der Sitzung am 28. Februar 2007
(versandt am 21. Februar, Gemeinderäten zugegangen am 22. Februar)
- Grußwort des BM Weis zur Bürgerinfo der MVV am 13. März. in Großrinderfeld
- Veröffentlichung im Gemeindeblatt vom 23. März 2007
Das sind zumindest die wesentlichen Bestandteile der Unterlagen. Vielleicht habe ich einige Dinge übersehen, aber dann wohl nichts wirklich Relevantes.
Kopien der Unterlagen
Die Unterlagen können eingesehen werden. Das ist schon ein entgegenkommendes Angebot. Eine Kopie der Unterlagen ist daher nicht erhältlich. Da ich über keine Kopien verfüge, basieren meine Ausführungen hier auf meiner Erinnerung, die aber noch recht frisch ist. Ein Jeder möge selbst von dem Angebot gebrauch machen und sich im Rathaus informieren.
Wesentliche Punkte
Hier handelt es sich natürlich um die Punkte, die mir persönlich wesentlich erscheinen. Andere mögen ganz andere Punkte für interessant halten.
Zunächst einmal ist festzustellen, das BM Weis in seinem Schreiben vom 9.10.2006 an den Zweckverband (nicht die MVV, wie teilweise - auch von mir - verstanden), vier Fragen bzgl. der MVA stellt. Aus meiner Sicht die interessanteste ist Nummer vier, in der nach Schadstoffimmissionen gefragt wird. In der Frage wurde bereits auf die Problematik des Wasserschutzgebietes hingewiesen.
Auf diese Fragen antwortet der Zweckverband am (meine ich) 26. Oktober 2006. Die entscheidende vierte Frage ist beantwortet, allerdings nur mit Hinweis auf die noch ausstehenden Detailuntersuchungen. Exakte Angaben erfolgen nicht. Das verwundert mit nicht, weil ja auch im späteren Verlauf bis heute (27. März 2007) keine solchen Angaben gemacht wurden. Laut BM Weis war die Antwort aus seiner Sicht nicht verwertbar, da sie letzlich keinerlei konkrete Angaben enthielt. Er hat sie somit als weiterhin unbeantwortet betrachtet.
Die Sitzungsvorlage zum Tagesordnungspunkt (TOP) 4 (Zweckverband wg. Bebauungsplanänderung) der Ratssitzung vom 28. Februar 2007 in Gerchsheim ist sehr interessant. Sie ist datiert auf den 16. Februar, unterschrieben jedoch mit Datum vom 21. Februar. Es ist nicht mehr klar, wo diese unterschiedliche Datierung her rührt. Letzlich ist das aber auch irrelevant. Die Sitzungsvorlage wurde jedenfalls definitiv vor Gründung der BI erstellt und ist den Gemeinderäten lt. BM Weis am 22. Februar zugegangen. Die Sitzungsvorlage trägt die Kennzeichnung "vertraulich". Die eigentliche Einladung zur Sitzung war nicht enthalten, ist aber lt. BM Weis mittlerweile ebenfalls in den zur Einsicht verfügbaren Unterlagen enthalten. Ich habe sie nicht nochmals eingesehen, da mir das nicht hinreichend wichtig erschien.
In der Vorlage zu TOP 4 finden sich einige Befürchtungen bestätigt, die ich auch immer wieder argumentiert hatte.
Zweite Verbrennungslinie
Anmerkung: als "Verbrennungslinie" wird der Durchlauf von Müllbunker, Rost, Schlacke, Energieerzeugung verstanden. Im Prinzip ist eine Verbrennungslinie eine komplette Anlage. Bei einer zweiten Verbrennungslinie wäre voraussichtlich die gleiche Anlage nochmals errichtet wurden, Müllvolumen, Schadstoffaufkommen, Energieausbeute und LKW-Verkehr hätten sich somit verdoppelt.
In der Sitzungsvorlage wird unter Eckdaten des Projekts erwähnt, die MVV könne prinzipiell auch eine solche zweite Linie errichten. Konkret steht dort: “Die Errichtung und der Betrieb einer zweiten Verbrennungsschiene ist laut MVV Umwelt GmbH grundsätzlich möglich" (Zitat mit freundlicher Genehmigung von BM Weis). BM Weis sagte mir, es sei ihm als Möglichkeit erschienen. Ob es erklärte Absicht der MVV war, wisse er nicht. Seiner Erinnerung nach habe es im Vorfeld entsprechende Äußerungen gegeben. Da die MVV dies dementiere, könne hier aber durchaus ein Mißverständnis vorliegen.
Ich persönlich hatte immer schon mit einer zweite Linie gerechnet. Ich sah die Begründung in
- dem von Hr. Franke genannten Müllaufkommen
- der wesentlich leichteren Wärmenutzung in Revisionsphasen
- der generellen Ausfallsicherheit
- dem wirtschaftlichen Zugewinn (in Leuna werden z.B. 27 Personen mit dem Betrieb der bisherig einzigen Linie beschäftigt - für die zweite Linie werden nur 6 zusätzliche Arbeitsplätze notwendig)
Ich sehe sowohl mich als auch die Befürchtungen der Bürgerinitiative hier bestätigt.
Weiterhin wird in der Vorlage bereits von LKW-Aufkommen für die Schlackeabfuhr gesprochen. In den Presseinformationen sowie bei den ersten Projektvorstellungen wurden immer nur die Antransporte des Mülls, nicht aber die Abtransporte der Schlacke aufgeführt. Das gesamte LKW-Aufkommen (inkl. Abtransporte) liegt somit höher als angegeben. Das ist bereits in der Ratsvorlage enthalten. Die BI hat das dann erst im Laufe der Veranstaltungen heraus gearbeitet. Erst danach war der Fakt öffentlich bekannt und allgemein akzeptiert.
Zu den Arbeitsplätzen: Auch in der Vorlage ist nur von ca. 30 direkten Arbeitsplätzen die Rede (was sich ja auch mit den tatsächlichen Verhältnissen in Leuna deckt) sowie 20 indirekten. Weitere 100 werden laut diesem Papier im Transportwesen erwartet. Auch hier war die Einschätzung der BI offensichtlich nicht ganz falsch.
Auch in der Vorlage wird wieder auf die Gefahr durch Immissionen, insbesondere auch im Wasserschutzgebiet, eingegangen.
Und nun ein Punkt, der mir persönlich sehr wichtig ist: der BI wurde immer wieder vorgehalten, mit der Einleitung des Bebauungsplanverfahrens sei noch gar keine Entscheidung verbunden. In der Ratsvorlage steht aber das Gegenteil: mit der Einleitung der Bebauungsplanänderung werde ein “deutliches Zeichen pro Anlage” gesetzt. Als Argument wird genannt, dass man aus Gründen der Verläßlichkeit später nur noch schwerlich anders entscheiden könne. Dies sei dann nur noch aus sehr gravierenden Gründen möglich.
Die BI hat genau das immer gesagt. In der Vorlage wird sogar noch weiter gegangen und darauf hingewiesen, dass die Ergebnisse aus dem Bebauungsplanverfahren auch später teils (oder war es "großteils"?) für das eigentliche Genehmigungsverfahren bindend sein sollten. Damit ist die These der BI bestätigt - die Einleitung des Bebauungsplanes wäre der entscheidende erste "Eckpfeiler" gewesen!
In der Ratsvorlage wird übrigens auch auf das Schreiben vom 9. Oktober 2006 hingewiesen und gesagt, man sei mit den bisherigen Antworten noch nicht zufrieden.
Im weiteren Verlauf der Ratsvorlage werden nochmals eine Reihe von Bedenken dargestellt. Darunter unter anderem die Gefahr der mangelnden Akzeptanz, die die Einwohner der Gemeinde spalten und obendrein die weitere Entwicklung von Großrinderfeld behindern könne. Als Beispiel dazu war unter anderem die zurückgehende Bauwilligkeit aufgeführt (an die anderen erinnere ich mich nicht mehr genau). Damit könnten sich auch Folgen auf das weitere Wachstum der Gemeinde Großrinderfeld ergeben.
Wie ich meine, kann man aus mangelnder Bauwilligkeit marktwirtschaftlich durchaus auf die Gefahr sinkende Preise schließen. Auch die Sorge der BI vor Wertverlust war also offensichtlich nicht gänzlich "aus der Luft gegriffen" sondern wurde offziellerseits sogar geteilt.
Die Vorlage schloß mit einem Vorschlag für die weitere Vorgehensweise. Es war kein eigentlicher Beschlußvorschlag enthalten. Die Vorlage an sich erscheint mir weitgehend neutral - ich persönlich habe in ihr jedenfalls keine eindeutige Tendenz pro/contra der Anlage oder für Vertagung der Entscheidung gesehen. Laut BM Weis wollte er “der Entscheidung in einem solch schwierigen Fall nicht vorgreifen” und hat sich daher eines Beschlußvorschlags enthalten.
Dieser Vorschlag sei erst auf der Sitzung des technischen Ausschusses (TA) vom 26. Februar 2007 diskutiert wurden. Der Gemeinderat hat dann am 28. Februar auf Empfehlung des TA folgenes beschlossen (Wortlaut zitiert nach BM Weis):
“Die Errichtung einer TAV im Industriepark A81 Aufstellungsbeschluß Bebaungsplanänderung wird vertagt.
Zuerst soll durch Information mit der MVV und unabhängigen Fachexperten erfolgen.
Danach soll die Besichtigung einer bereits bestehenden Anlage erfolgen.
Dann wird sich der Gemeinderat mit den bis dahin erworbenen Kentnissen wieder zusammensetzen und beraten, wie das Verfahren weiter begleitet werden soll."
In der Sitzungsvorlage vom 21. Februar war unter der geplanten weiteren Vorgehensweise die Rede davon, dass baldmöglichst Informationen für die Öffentlichkeit durch MVV erfolgen sollten. Daraus schließe ich, dass die Informationsveranstaltungen am 12., 13. und 14. März zu diesem Zeitpunkt noch nicht geplant waren. Auch die Fahrten nach Leuna am 15. und 16. März sind dort nur als Forderung angegeben. Meines Wissens nach sind diese Termine auch tatsächlich erst am 5. März beim Treffen zwischen MVV und Zweckverband besprochen worden. Dieses Treffen fand im Anschluß an die Zweckverbandsitzung statt (Pressebericht dazu beispielsweise in der Mainpost vom 7. März).
Interessant ist auch, was nicht in der Sitzungsvorlage stand: zu der zu erwartenden Gewerbesteuerzahlung wurde keine quantifizierte Aussage getroffen. Es wurde vielmehr nur ganz allgemein erwähnt, dass Gewerbesteuereinnahmen zu erwarten seien. Das finde ich daher interessant, weil die MVV selbst am 15. März in Leuna angab, die Gewerbesteuer nicht beziffern zu können. Selbst für den Standort Leuna können keine Zahlen genannt werden.
In einem Pressekommentar (!) vom 18. März wurde - nach Absage des Projekts - nun erstmal eine Zahl genannt. Diese muss offensichtlich "vom Himmel gefallen" sein. Auf verschiedenen Veranstaltungen wurde immer wieder erwähnt, eine Schätzung sei seriös nicht möglich - wie gesagt, auch noch am 15. März. Als Auch-Betriebswirt ist mir natürlich klar, dass eine solche hohe Investition mit massiven Anlaufverlusten behaftet ist und nur mittel- bis langfristig Gewinn erwirtschaften kann. Da Gewerbesteuer aber nur bei Gewinn anfällt, wäre sicherlich in den nächsten Jahren nicht mit einer sprudelnden Gewerbesteuerquelle zu rechnen gewesen (deswegen wurden wahrscheinlich auch keine Zahlen von Leuna genannt...). In dem Pressekommentar wurde wohl deshalb auch nicht erwähnt, wann denn mit Gewerbesteuerzahlungen zu rechnen gewesen wäre. Fazit Gewerbesteuer: ich denke, hier hat man uns bewusst im Unklaren gehalten, um erst im Nachgang mit Zahlen Unfrieden zu stiften, die weder seriös noch belastbar sind. Der Zweck dieser Aktion dürfte wohl im Wesentlichen darin liegen, die BI zu diskreditieren. Das widerum dürfte wohl Misslungen sein. Ich möchte in diesem Zusammenhang positiv anmerken, dass das Projektteam der MVV niemals vorgab, über solche Zahlen zu verfügen (was allerdings auch erstaunt). Umso mehr verwundert es, wo sie auf einmal her kamen.
Vielleicht wurde die Gewerbesteuer aber auch einfach als nicht mehr relevant angesehen, da sie eine der umstrittensten Steuern ist. Es wurde bereits mehrfach versucht, sie gänzlich abzuschaffen. Es ist also sicherlich kurzsichtig, bei der Gewerbesteuer von eine sicheren Einnahme auszugehen.
GENERELLES FAZIT
Nach Durchsicht der genannten Unterlagen bin ich mehr denn jeh der Meinung, dass die BI einen überaus gültigen und richtigen Standpunkt vertreten hat. Die von uns geäusserten Bedenken finden sich in dieser und anderer Art offensichtlich auch in offiziellen Unterlagen wieder.
Daraus darf allerdings auch geschlossen werden, dass auch offiziellerseits, zumindest in Großrinderfeld, deutliche Bedenken in Bezug auf die Anlage bestanden. Es ist schade, dass diese Bedenken nicht unmittelbar auch an die Bevölkerung weiter gegeben wurden. Bestanden haben sie aber offensichtlich sehr wohl. Ein Indiz ist sicherlich auch, dass gerade in Großrinderfeld vom Gemeinderat sehr kritische Fragen an die MVV gestellt wurden. Gleiches hat man auf anderen Ratssitzungen, zumindest in dieser Qualität, vermisst. Ich hatte die Fragestellungen der Großrinderfelder Gemeinderäte bereits in einem Leserbrief in den Fränkischen Nachrichten als sehr positiv gewertet.
Es ist lobenswert, dass BM Weis durch die Möglichkeit zur Akteneinsicht deutlich zur Transparenz des Verfahrens beiträgt. Es wäre wünschenswert, dass auch die anderen Gemeinden entsprechend Akteneinsicht ermöglichen.
Rainer Gerhards |
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