Achtung: Dies ist eine historische Web-Site. Für weitere Infos dazu besuchen Sie https://www.grossrinderfeld.com/. Alle dynamischen Funktionen, Formulare etc auf dieser Seite sind abgeschaltet.
Datenschutzerklärung Impressum

Hauptmenu

|--> Suchen
|--> Themen
|--> Top 10
|--> Links


Sprache

Preferred language:

Deutsch English

Uni Würzburg


Online

Aktuell 1 Gast und 0 registrierte Benutzer online.

Du bist ein anonymer Benutzer. Du kannst Dich umsonst hier registrieren


Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Vorheriges Thema anzeigen Druckerfreundliche Version Einloggen, um private Nachrichten zu lesen Nächstes Thema anzeigen
Autor Nachricht
PhiloDufresne
Titel: Pressemeldungen 13. März 2007  BeitragVerfasst am: 13.03.2007, 12:09 Uhr



Anmeldung: 06. Mar 2007
Beiträge: 19

Edit 16.3.07: Der Titel des Beitrages war falsch, sorry. Es muss natürlich heißen "Pressemeldungen 13. März 2007", und nicht 17. März 2007. Wie die Zahl 17 da rein gerutscht ist, ist mir schleierhaft - wahrscheinlich von zu langer Beschäftigung mit der 17. BImSchV. Ich hoffe, dieser Lapsus unterläuft mir nicht noch einmal. Danke für die Nachsicht.

Fränkische Nachrichten vom Di., 13. März 2007, Seite 14, Wirtschaft
Überschrift: „Stromversorger erneut unter Beschuss“
Untertitel: „Energiekonzerne sollen Preise an Leipziger Strombörse künstlich nach oben getrieben haben“

Aus dem Inhalt: „Vor allem Finanzdienstleister sowie die vier großen Energiekonzerne E.ON, RWE, Vattenfall Europe und EnBW kassierten ‚Windfallprofits’, weil sie ihr Angebot so dosieren könnten, dass die Preise für die Abnehmer überproportional in die Höhe schnellen. Der Präsident des Bundes der Energieverbraucher Aribert Peters bezeichnete die Preispolitik ‚als Freibeuterei zu Lasten der Verbraucher.’ Privathaushalte und Industrieunternehmen zahlten auf Grund überteuerter Handelspreise an der Börse für jede Kilowattstunde Strom drei Cent zu viel.“
Quelle: dpa

Hervorhebungen durch den Autor dieses Beitrags

Da stellt sich mir die Frage:
Werden diese großen Konzerne in ihrem Geschäftsfeld Entsorgung (und damit Müllverbrennung) nicht genauso handeln?


Fränkische Nachrichten vom Di., 13. März 2007, Seite 6, Südwest
Überschrift: „EnBW gewinnt Atomprozess“
Untertitel: „Verwaltungsgerichtshof kippt Auflagen für Energiekonzerne“

Aus dem Inhalt: „Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg in Mannheim hob nach Angaben von gestern eine vom Stuttgarter Wirtschaftsministerium erlassene nachträgliche Auflage gegen den Energiekonzern als ‚zu unbestimmt’ und damit rechtswidrig auf. Die Auflage hatte das Ministerium auf Druck und Weisung des Bundesumweltministeriums im März 2005 erlassen. (...) Die EnBW war von den Ministerien zu schärferen Vorschriften verpflichtet worden. (...) Das Bundesumweltministerium hatte der EnBW damals Versäumnisse im Sicherheitsmanagement vorgeworfen. Erst mit sechsmonatiger Verzögerung habe der Betreiber auf ‚Zweifel an der Störfallbeherrschung’ (...) reagiert. Die Aufklärung sei verzögert worden.“
Quelle: lsw

Hervorhebungen durch den Autor dieses Beitrags

Hier frage ich mich:
Welchen Sinn ergeben umweltbehördliche Auflagen, wenn sie durch einen Konzern, der auch am Geschäftsfeld Entsorgung und damit Müllverbrennung beteiligt ist, nach zweijährigem Rechtsstreit gekippt werden können?


Persönliches Fazit:
Vertrauen kann ich in diesem Zusammenhang den Äußerungen der MVV Umwelt GmbH bezüglich strenger behördlicher Auflagen nicht entgegenbringen.

Zur Erinnerung:
Die MVV Umwelt GmbH ist eine 100 %-ige Tochter der MVV Energie AG, an welcher wiederum EnBW 15 % Anteile hält und sich für weitere 16 % heftig interessiert (FN Fr. 9.3.2007, S. 15)

Philo Dufresne
 
 Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden  
Antworten mit Zitat Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:     
Gehe zu:  
Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Neues Thema eröffnen   Neue Antwort erstellen
Vorheriges Thema anzeigen Druckerfreundliche Version Einloggen, um private Nachrichten zu lesen Nächstes Thema anzeigen
PNphpBB2 © 2003-2007 
Homepage ::  Beitrag einreichen :: 

Diese Seite als RSS-Feed  * All about syslog @ Adiscon

Rechtshinweis: Mit Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seite ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann, so das LG, nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesen Inhalten distanziert. Die Adiscon GmbH als Betreiber dieser Webseiten erklärt, dass sie keinen Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte von verlinkten Seiten hat und distanziert sich hiermit von den Inhalten aller Seiten, auf die ihrerseits ein Link eingerichtet worden ist. Die Adiscon GmbH übernimmt für die inhaltliche Richtigkeit von verlinkten Seiten keine Garantie. Das Impressum für diese Seite finden Sie unter http://www.adiscon.com/Common/de/contact-us/.

All logos and trademarks in this site are property of their respective owner. The comments are property of their posters, all the rest (c) 2004 by Adiscon GmbH.
Page created in 0.0891759395599 seconds.